Hinweisgeber

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat in unserem Unternehmen höchste Priorität. Nur wenn wir uns gesetzeskonform und integer verhalten, schützen wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und insbesondere unsere Patient:innen. Das Hinweisgebersystem nimmt konkrete Anhaltspunkte auf potenzielles Fehlverhalten unserer Mitarbeitenden entgegen.

Es bedarf der Aufmerksamkeit und Bereitschaft Aller, bei konkreten Informationen auf Regelverstöße durch Mitarbeitende unserer Krankenhäuser hinzuweisen. An das Hinweisgebersystem können diese vertraulich gemeldet werden – und zwar jederzeit und in jeder Sprache.


Schutz für alle Beteiligten

Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und vertraulichen Prozesses bearbeitet. Diskriminierungen, Einschüchterungen oder Anfeindungen, die wegen einer Meldung in unserem Hinweisgebersystem erfolgen, werden dem gleichen Prozess entsprechend untersucht und geahndet.

 

Beispiele

  • Haben Sie erlebt, dass jemand innerhalb unserer Einrichtung respektlos oder unfreundlich behandelt wurde?
  • Haben Sie Kenntnis von Mobbing, Belästigung oder anderen Formen von unangemessenem Verhalten innerhalb unserer Einrichtung?
  • Haben Sie innerhalb unserer Einrichtung Fälle von verbaler oder nonverbaler Aggression bemerkt?

 

Hinweise abgeben – aber richtig!

Nach Erhalt der Hinweise bearbeitet das Qualitätsmanagement diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätzen (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber). Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals der Dialog mit den Hinweisgebern notwendig. Daher ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

  • Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
  • Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
  • Wann? – Wann war der Vorfall?
  • Wie? – Wie oft ist er passiert?
  • Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Hinweisgeber sollten darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen.

 

 

Über folgenden Link können Sie Ihre Hinweise abgeben:

(Link folgt)

 

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